Rückruf
Steuervorteil

Das Finanzamt zahlt mit: 20 % der Arbeitskosten zurück

Laufende Gartenpflege zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Sie ziehen 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab.

So funktioniert es

Nach § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, insgesamt um höchstens 4.000 € im Jahr. Dazu zählen Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten, Laubentfernung und Winterdienst auf Ihrem Grundstück.

Das brauchen Sie
  • Eine Rechnung, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt stehen. Das machen wir automatisch.
  • Die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Die Rechnung tragen Sie in Ihrer Steuererklärung ein (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen).
Nicht begünstigt

Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Dünger. Bei Mietern sind die anteiligen Kosten oft in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen und ebenfalls absetzbar.

Diese Seite ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

Rechner
So viel sparen Sie bei der Einkommensteuer
192 €
20 % von 960 € Arbeitskosten
Beispiel

1.200 € Gartenpflege im Jahr

Davon sind 1.000 € Arbeits- und Fahrtkosten. Ihre Steuer sinkt um 200 €. Die Gartenpflege kostet Sie damit effektiv 1.000 €.

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