Das Finanzamt zahlt mit: 20 % der Arbeitskosten zurück
Laufende Gartenpflege zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Sie ziehen 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab.
So funktioniert es
Nach § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, insgesamt um höchstens 4.000 € im Jahr. Dazu zählen Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten, Laubentfernung und Winterdienst auf Ihrem Grundstück.
Das brauchen Sie- Eine Rechnung, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt stehen. Das machen wir automatisch.
- Die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
- Die Rechnung tragen Sie in Ihrer Steuererklärung ein (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen).
Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Dünger. Bei Mietern sind die anteiligen Kosten oft in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen und ebenfalls absetzbar.
Diese Seite ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
1.200 € Gartenpflege im Jahr
Davon sind 1.000 € Arbeits- und Fahrtkosten. Ihre Steuer sinkt um 200 €. Die Gartenpflege kostet Sie damit effektiv 1.000 €.
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