Schnee und Glätte auf dem Gehweg sind nicht nur lästig. Stürzt jemand, kann es für den Eigentümer teuer werden. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Regeln, bevor der erste Schnee fällt.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist die Gemeinde für ihre Straßen und Gehwege verantwortlich. In Bayern dürfen die Gemeinden diese Pflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz per Verordnung auf die Anlieger übertragen. Davon machen sehr viele Gemeinden Gebrauch. Für Sie als Eigentümer heißt das in aller Regel: Den Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie räumen und streuen.
Was genau gilt, steht in der Verordnung Ihrer Gemeinde. Auskunft gibt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in Neumarkt also die Stadt Neumarkt i. d. OPf.
Ab wann und bis wann?
Die Zeiten legt die Gemeinde fest. Üblich sind:
- werktags ab 7 Uhr bis etwa 20 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis etwa 20 Uhr
Schneit es über den Tag weiter, müssen Sie bei Bedarf mehrmals räumen und streuen.
Wie breit muss geräumt werden?
Meist reicht ein Streifen, auf dem zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen, in vielen Verordnungen etwa 1 bis 1,5 m. Dazu kommen Zugänge zur Haustür, zu Briefkasten und Mülltonnen. Den Schnee dürfen Sie nicht auf die Fahrbahn schieben.
Salz oder Splitt?
Viele Gemeinden erlauben Streusalz nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an Treppen und Gefällen. Üblich sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat.
Vermieter, Mieter und Wohnanlagen
Der Eigentümer kann den Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter übertragen. Er muss dann aber kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird. In Wohnanlagen regelt das häufig die Hausverwaltung, oft über einen beauftragten Winterdienst.
Winterdienst abgeben
Wenn Sie den Winterdienst beauftragen, übernimmt der Dienstleister das Räumen und Streuen zu den vereinbarten Zeiten. Die Verantwortung, dass ein zuverlässiger Dienst beauftragt ist, bleibt rechtlich beim Eigentümer. Die Details sollten deshalb im Vertrag stehen.
Wir übernehmen den Winterdienst in Neumarkt i. d. OPf. und Umgebung als Saisonvertrag. Wir sehen uns die Flächen kurz an und nennen Ihnen danach einen Festpreis. Für Wohnanlagen und Firmengelände gibt es eigene Angebote unter Gewerbe und Hausverwaltung.
Übrigens: Auch der Winterdienst ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. 20 % der Arbeitskosten können Sie von der Steuer absetzen.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Verordnung Ihrer Gemeinde.



