Wenn Sie Ihre Gartenpflege beauftragen, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten.
Was absetzbar ist
Laufende Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten oder Laubentfernung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Sie können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, insgesamt bis zu 4.000 € im Jahr zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.
Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Dünger sind nicht begünstigt.
Ein Beispiel
Sie zahlen im Jahr 1.200 € für Gartenpflege, davon 1.000 € Arbeits- und Fahrtkosten. Ihre Steuer sinkt dann um 200 €.
Das brauchen Sie
- Eine Rechnung, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Das machen wir automatisch.
- Die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.



