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4. Oktober 2026

Gartenpflege von der Steuer absetzen: So geht's

Rasenmähen, Heckenschnitt und Laubentfernung zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen. 20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von der Steuer abziehen.

Gartenpflege von der Steuer absetzen: So geht's

Wenn Sie Ihre Gartenpflege beauftragen, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten.

Was absetzbar ist

Laufende Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten oder Laubentfernung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Sie können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, insgesamt bis zu 4.000 € im Jahr zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.

Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Dünger sind nicht begünstigt.

Ein Beispiel

Sie zahlen im Jahr 1.200 € für Gartenpflege, davon 1.000 € Arbeits- und Fahrtkosten. Ihre Steuer sinkt dann um 200 €.

Das brauchen Sie

  • Eine Rechnung, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Das machen wir automatisch.
  • Die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

Lieber machen lassen?

Kurz anfragen, wir melden uns mit einem Festpreis. Bezahlt wird erst nach Erledigung.